Doppelzählung
Auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt kann es dann zu Doppelzählungen (auch Double Claiming) kommen, wenn eingesparte CO₂-Emissionen gleichzeitig vom Land, in dem das Projekt durchgeführt wurde ("Projektgastland") und von dem Zertifikatkäufer (z. B. Unternehmen) bilanziell angerechnet werden. Unter dem Strich kann das zu einer Überbewertung der Klimaschutzmaßnahmen führen.
Zur Vermeidung von Doppelzählungen werden aktuell Mechanismen auf UN-Ebene ausgearbeitet. Corresponding Adjustments mit den Projektgastländern können die Doppelzählung bei neuen Projekten (ab 2022) ausschließen. Auch bestimmte Zertfikate, die bis Ende 2021 generiert wurden, sind von der Doppelzählungsproblematik nicht betroffen.