Hintergrund des Programms
Die Bedeutung von Berichterstattung über die sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit wächst. Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurde die Berichtspflicht in der EU ausgeweitet. Viele Unternehmen und Betriebe stehen dadurch vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitskennzahlen zu erfassen, über ihre Klimaschutzperformance zu berichten und diese zu verbessern.
Auch kommunale Betriebe in Baden-Württemberg betrifft die Berichtspflicht nach CSRD. Darunter sind beispielsweise wichtige Infrastrukturbetriebe wie Krankenhausgesellschaften, Stadtwerke oder öffentliche Entsorgungsbetriebe. Kommunen und kommunale Betriebe haben laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg eine Vorbildfunktion bei der Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes. Mit dem von Mai 2024 bis Dezember 2025 laufenden Programm haben wir die antragsberechtigten Institutionen auf die kommenden Neuerungen vorbereitet und sie auf dem Weg zu mehr und unterstützt.