Fit für die Berichterstattung nach CSRD
Emissionsreduzierung strategisch steuern

Hintergrund des Programms

Die Bedeutung von Berichterstattung über die sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit wächst. Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurde die Berichtspflicht in der EU seit diesem Jahr erheblich ausgeweitet. Viele Unternehmen und Betriebe stehen dadurch vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitskennzahlen zu erfassen, über ihre Klimaschutzperformance zu berichten und diese zu verbessern. 

Auch viele kommunale Betriebe in Baden-Württemberg betrifft die Berichtspflicht nach CSRD. Darunter sind beispielsweise wichtige Infrastrukturbetriebe wie Krankhausgesellschaften, Stadtwerke oder öffentliche Entsorgungsbetriebe. Kommunen und kommunale Betriebe haben laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg eine Vorbildfunktion bei der Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes. Durch das Programm möchten wir die antragsberechtigten Institutionen auf die kommenden Neuerungen vorbereiten und sie auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz unterstützen.

Vorhaben und Zielgruppe

 

Das Programm ist als Weiterbildungsakademie angelegt und unterstützt Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg, die von der CSRD-Richtlinie betroffen sind oder es mit großer Wahrscheinlichkeit sein werden. Insbesondere kommunale Betriebe jeglicher Rechtsform sind adressiert, beispielsweise Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, soziale Einrichtungen (z.B. Krankenhausgesellschaften), technische Einrichtungen (z.B. Datenverarbeitungszentren) und ökologische Einrichtungen (z.B. Gartenbaubetriebe).

 

Die Betriebe sollen nach Abschluss der Akademie u.a. in der Lage sein, einen konformen Bericht nach Vorgaben des European Sustainability Reporting Standard (ESRS) zu erstellen. Außerdem soll ein Netzwerk aus nachhaltigkeitsengagierten (kommunalen) Betrieben entstehen.

Alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier zum Download:

Ausschreibung Fit für die Berichterstattung nach CSRD

Programmablauf kompakt

Anträge sind bis zum 31.01.2024, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) ausschließlich über das Antragsportal der Baden-Württemberg Stiftung einzureichen.
Sie erhalten bis März 2024 Bescheid, ob Sie in die Weiterbildungsakademie aufgenommen wurden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Expertengremium über die Aufnahme der geeignetsten Antragsteller.
Bei Aufnahme in das Programm ist die Teilnahme kostenfrei.

Ideenwettbewerb zur Emissionsreduktion

 

Mit dem erworbenen Wissen und den neuen Kompetenzen aus der Weiterbildungsakademie sind die teilnehmenden Betriebe aufgerufen, sich an unserem Ideenwettbewerb für praktische Nachhaltigkeitslösungen zu beteiligen. Die Gewinner des Ideenwettbewerbs erhalten ein projektbezogenes Preisgeld, das zur Umsetzung der skizzierten Emissionsreduktionsmaßnahmen dient.

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Fit für die Berichterstattung nach CSRD

Am 5. Dezember 2023 von 11-12:00 Uhr ist eine zentrale digitale Informationsveranstaltung zur Weiterbildungsakademie vorgesehen. Die Klimaschutzstiftung BW und der von uns beauftragte Programmdienstleister DEKRA erläutern Ihnen die Inhalte und den geplanten Ablauf der Akademie. Zudem werden wichtige Hinweise für die Antragstellung vermittelt.

Informationsveranstaltung für Antragsstellende
Fit für die Berichterstattung nach CSRD

Kontakt

Nadja Haberkern
DEKRA Assurance Services GmbH
Tel +49 711 7861-1516
nadja.haberkern@dekra.com

Kontakt

Dr. Philipp Schröder
DEKRA Assurance Services GmbH
Tel +49 160 8067965
philipp.schroeder@dekra.com